1. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend.

2. Abschluss

Mit Auftragserteilung/Abschluss werden unsere Konditionen für Lieferung und   Zahlung vorbehaltlos anerkannt. Alle Sondervereinbarungen, telefonische und/oder mündliche Zusagen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Lieferzeit

Alle angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Bei Auftreten von   Lieferhindernissen kann uns der Besteller/Käufer unter Einräumung einer Mindestnachfrist von 4 Wochen in Verzug setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Nachfrist steht ihm das Recht des Rücktritts zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Lieferung

Alle Lieferungen erfolgen ab eigenem Lager Raunheim oder ab nächstliegendem   Lieferantenlager, Teillieferungen sind zulässig. Als Tag der erfolgten Lieferung gilt das Datum der Lagerfreistellung. Besondere Behandlungsvor-schriften des Bestellers/Käufers werden sorgfältig, jedoch unverbindlich beachtet. Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis verrechnet, alle Lieferungen erfolgen unfrei ab Station Raunheim. Lieferungen erfolgen stets auf Gefahr des Bestellers.

5. Zahlung

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt unter Vorbehalt der Geltendmachung andere Rechte, Verzugsschadensersatz in Höhe der zwischen der Fälligkeit und der Zahlung üblichen Mindest-Sollzinsen und Provisionen, wie sie von den Privatbanken gefordert werden, zu fordern. Zur Entstehung dieses Rechts auf Verzugschadensersatz bedarf es keiner Inverzugsetzung. Unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten werden. Als Zahlungen werden nur solche Zahlungen anerkannt, die auf unsere Konten oder bei unserer Kasse eingehen. Schecks werden vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen, die Forderung erlischt erst mit der Einlösung der uns übergebenen Schecks.

6. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen gegen den Käufer, unser Eigentum. Der Käufer hat die uns gehörende Ware sachgemäß zu lagern und ordnungsgemäß zu versichern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen, sowie jede andere Verfügung auf diese Waren sind nicht zulässig. Werden die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren beim Käufer von Dritten gepfändet, so hat uns der Käufer sofort zu verständigen und den pfändenden Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten trägt der Käufer. Für alle von uns gelieferten Waren gilt bis zum vollständigen Kontoausgleich verlängerter Eigentumsvorbehalt als   vereinbart.

7. Mängelrüge

Beanstandungen über Menge und Beschaffenheit gelieferter Waren können nur berücksichtigt werden, wenn spätestens innerhalb 7 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftliche Meldung per Einschreiben erfolgt. Eigenmächtig vorgenommene Eingriffe am beanstandeten Kaufgegenstand macht die Mängelrüge gegenstandslos.

8. Gewährleistung

Es gelten die Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers der Ware. Während der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten nach Lieferung (Vollkaufleute 12 Monate) haben Sie zunächst das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Für nicht innerhalb einer angemessenen Frist behobene Fehler haben Sie Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und Verschleiß sowie Mängel, die durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung oder   aufgrund eines Eingriffs in das Produkt entstanden sind. Die beim Kauf beginnende Gewährleistungsfrist beginnt durch Nachbesserung oder Nachlieferung nicht neu zu laufen.

Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Darmstadt.